Die schöne Nachricht ist: du musst gar nichts machen! Wir übernehmen die Änderungen für dich.
Wie du vielleicht einigen Pressemeldungen entnommen hast, wird der sogenannte Sparerpauschbetrag erhöht. Diese und andere Neuerungen ab 2023 kannst du offiziell auf der Seite des Bundesfinanzministeriums hier nachlesen.
Der Sparerpauschbetrag für Einzelpersonen steigt von 801 € auf 1.000 €. Bei zusammenveranlagten Lebensgemeinschaften erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 € auf 2.000 €. Ist der geltende Freistellungsauftrag niedriger als die mögliche Obergrenze, wird dieser prozentual um 24,844 % erhöht. Durch die Änderung des Gesetzes und die Einführung des § 52 Abs. 43 (EstG) passen wir automatisch alle bestehenden und über den 01.01.2023 gültigen Freistellungsaufträge an die neuen Vorgaben an.
Du möchtest unabhängig von der Gesetzesänderung deinen Freistellungsauftrag bei uns ändern? Dann nutze das neue Formular hier.
Kiel, 06.01.2023